La Junta de Calificación, Valoración y Exportación de Bienes del Patrimonio Histórico Español. Un análisis de su función en la gestión del patrimonio cultural

  1. RUIZ SANTANA, ÁNGEL YENISEI
unter der Leitung von:
  1. María de los Reyes Hernández Socorro Doktorvater/Doktormutter
  2. Santiago de Luxán Meléndez Co-Doktorvater/Doktormutter

Universität der Verteidigung: Universidad de Las Palmas de Gran Canaria

Fecha de defensa: 12 von Dezember von 2022

Gericht:
  1. José Manuel Cruz Valdovinos Präsident
  2. Pablo Atoche Peña Sekretär/in
  3. José Javier Azanza López Vocal

Art: Dissertation

Zusammenfassung

Zusammenfassung Die Junta de Calificación, Valoración y Exportación de Bienes del Patrimonio Histórico Español ist eine öffentliche Einrichtung, die der Dirección General de Bellas Artes des Kulturministeriums untersteht. Obwohl es sich um eine Einrichtung handelt, die fast entscheidend in die Verwaltung des historischen Erbes Spaniens eingreift, ist ihre Existenz weithin unbekannt. Er setzt sich aus zweiundzwanzig Mitgliedern zusammen, von denen achtzehn vom Kulturministerium und die übrigen vier vom Finanzministerium vorgeschlagen werden. Es handelt sich um Personen, die in ihrem Tätigkeitsbereich anerkanntes Ansehen genießen (Direktoren und stellvertretende Direktoren von Museen, Archiven und staatlichen Bibliotheken, Universitätsprofessoren, Museumsfachleute, stellvertretende Generaldirektoren der Bereiche Kultur und Finanzen, Inspektoren usw.). Diese Fachleute sind unter anderem mit der unermesslichen Aufgabe betraut, über Anträge auf Ausfuhr von Kulturgütern zu entscheiden, die beim Kulturministerium eingehen, oder in die staatliche Politik zum Erwerb solcher Güter einzugreifen. In diesem Papier werden wir versuchen, viele der Fragen zu beantworten, die von der Forschung noch nicht geklärt oder zumindest zusammengestellt wurden. Zunächst werden wir im Hinblick auf den Hintergrund und die Ursprünge der Junta eine Reise durch die Verwaltung des historischen Erbes in Spanien vorschlagen, die im 18. Jahrhundert beginnt und mit der Verabschiedung des Gesetzes über das historische Erbe von 1985 endet, mit dem diese Einrichtung (deren Ursprünge mindestens auf das Jahr 1922 zurückgehen) reformiert wurde. Zweitens werden wir im Hinblick auf seine Natur als Kontrollorgan bei der Verwaltung des kulturellen Erbes des Landes die Art und Weise skizzieren, in der seine Struktur, seine Funktionen und seine Arbeitsweise in der aktuellen Gesetzgebung geregelt sind, insbesondere im Real Decreto 111/1986, das das vorherige Gesetz teilweise umsetzt; und im Hinblick auf seine Zusammensetzung werden wir eine Analyse seiner Entwicklung bis zum Jahr 2022 durchführen. Drittens werden wir im Hinblick auf seine Aufgaben anhand einer Analyse von Fallstudien untersuchen, wie der Ausschuss seine Arbeit tatsächlich ausführt. Viertens und letztens werden wir die Funktionsweise ähnlicher Gremien wie des Verwaltungsrats in den spanischen Autonomen Gemeinschaften und in anderen europäischen Ländern untersuchen, um schließlich einige Vorschläge zur Verbesserung ihrer Regulierung und ihres Wirkungsgrads vorzulegen.